Auswahl der Rehaklinik
Nachdem das Akutkrankenhaus, in dem die Amputation durchgeführt wurde, einen Antrag auf Rehabilitation gestellt hat, wählt der Kostenträger die Rehabilitationsklinik aus. Der Kostenträger für die Reha kann die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft oder die Rentenversicherung sein.
Die Patienten haben jedoch ein Wahlrecht, d.h. sie können auf die Auswahl der Rehaeinrichtung Einfluss nehmen.
Möchte man seine Reha in einer anderen Einrichtung abhalten als die, welche der Kostenträger festlegt, so muss sich die Wunschklinik besonders gut für die eigene Erkrankung eignen. Im Fall der Beinamputation ist es z. B. wichtig, dass die Ärzte und Physiotherapeuten sich mit der Nachversorgung einer Amputation und mit Prothesen auskennen.
Es kann vorkommen, dass dem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen und die Wunschklinik abgelehnt wird. In diesem Fall hat man die Möglichkeit einen Widerspruch binnen vier Wochen einzulegen. Im zweiten Anlauf werden Anträge oft doch noch bewilligt. In schriftlichen Widerspruch sollten noch mal die Gründe für die Wahl der Wunschklinik erläutert werden, zudem ist es empfehlenswert durch einen Arzt zusätzlich bestätigen zu lassen, dass die Wunschklinik positiv den Rehaverlauf beeinflussen wird.
Hinweis: Bereits beim Einreichen des Reha-Antrags kann eine Wunschklinik angegeben werden.
Eine Übersicht von Kliniken die sich mit Amputation auskennen findet man auf der Homepage des Bundesverbands für Menschen mit Arm- oder Beinamputation (BMAB), ergänzend macht es Sinn sich mit anderen Amputierten auszutauschen, mit welchen Rehakliniken sie gute Erfahrungen gemacht haben. Kontakt zu anderen Amputierten kann man z. B. über Selbsthilfegruppen herstellen. Welche Selbsthilfegruppen es gibt, ist ebenfalls auf der Seite des BMAB ersichtlich: https://www.bmab.de/ampukarte/
Stumpfpflege, Interimsprothese und erste Gehversuche
In der Rehabilitation lernt der Patient, die Pflege vom Beinstumpf und bekommt seine Interimsprothese zur Erstversorgung vom Orthopädietechniker. Besonders wichtig ist die sogenannte Gehschule. In diesen Therapieeinheiten werden entweder im Einzel- oder Gruppentraining verschiedenen Übungen absolviert wie z. B. Gleichgewichtsübungen, Steigerung der Ausdauer, Mobilität und Stabilität.
Es werden auch alltägliche Situationen trainiert wie das Überwinden von Hindernissen oder wie man wieder selbstständig aufstehen kann nach einem Sturz. Zusätzlich bieten Rehakliniken oft noch weitere Sportangebote an wie z. B. Schwimmen, Bogenschießen, Sitzvolleyball, Aquagymnastik. Das Team in der Rehaklinik legt gemeinsam mit dem Patienten und unter Berücksichtigung seiner Lebensumstände die Rehabilitationsziele fest und versucht diese bestmöglich in der verfügbaren Zeit zu erreichen.
Aufenthaltsdauer in der Reha
Die Aufenthaltsdauer, der genaue Ablauf und die Intensität der Trainingseinheiten richten sich immer nach den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Patienten. Neben den körperlichen Voraussetzungen ist es auch die Motivation des Patienten, den Alltag mit Prothese zu meistern und diese als Hilfsmittel zu akzeptieren, die zu einem positiven Rehaverlauf führt.
Psychologische Hilfe
Neben der physischen Rehabilitation, kann es sinnvoll sein weitere Faktoren zu betrachten z. B. kann die Amputation die betroffenen Menschen psychisch belasten. Dabei kann es sich z. B. um Zukunfts- und Existenzängste handeln, Probleme mit der Annahme des neuen Körperbilds, sich selbst wegen der Behinderung abwerten oder die Befürchtung vom eigenen Umfeld und/oder Gesellschaft nicht mehr als vollwertiges leistungsfähiges Mitglied angesehen zu werden. Dies kann bis hin zu Depression, Suchtmittelmissbrauch und Suizidgedanken führen. Sollte das der Fall sein, kann man in der Rehaeinrichtung auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
Schwerbehindertenausweis
Unterstützungsleistungen
Des weiteren ist es hilfreich sich mit dem Sozialdienst in der Klinik auszutauschen, welche Unterstützungsleistungen einem zustehen in den verschiedenen Lebensbereichen und z. B. einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Mit dem Schwerbehindertenausweis hat man Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche und ist immer hilfreich, wenn man weitere Leistungen beantragen möchte wie z. B. eine Erwerbsminderungsrente.
Übersicht Nachteilsausgleiche: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Nachteilsausgleiche/
Welche Nachteilsausgleiche einem zustehen, hängt immer vom festgestellten Grad der Behinderung und möglichen Merkzeichen ab, die das Versorgungsamt feststellt. Für eine Unterschenkelamputation bekommt man z. B. einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und als Merkzeichen G für gehbehindert. Einen Anhaltspunkt welchen Grad der Behinderung man bekommt kann die Versorgungsmedizinische Tabelle geben: https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdB-Tabelle.html
Wichtig ist bei der Beantragung immer, die Auswirkungen der Behinderung auf die verschiedenen Lebensbereiche zu beschreiben. Sollten mehrere Behinderungen vorliegen werden diese nicht zwangsläufig aufaddiert, sondern die Behinderung herangezogen, durch die man die massivsten Einschränkungen an der Teilhabe hat. Auch hier gilt, dass man einen Widerspruch einlegen kann, wenn man mit dem Feststellungsbescheid nicht zufrieden ist.
Sollte der Schwerbehindertenausweis nach dem Klinikaufenthalt beantragt werden, kann man sich Hilfe bei der Beantragung bei den Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) holen, welche deutschlandweit kostenlos bei Reha- und Teilhabethemen beraten: https://www.teilhabeberatung.de
Alternativ gibt es hierfür auch den VdK oder SoVD, allerdings muss man dafür Mitglied sein.
Änderungen im Gesundheitszustand
Sollte sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit weiter verschlechtern z. B. Nachamputation von Unterschenkel auf Oberschenkelversorgung, kann man einen Verschlimmerungsantrag und eine Erhöhung des Grad der Behinderung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass der Gesundheitszustand des Antragstellers vom Versorgungsamt komplett geprüft wird. Es gibt keine Garantie, dass der bereits festgestellte Grad der Behinderung zwangsläufig erhalten bleibt. Wenn das Amt zu dem Schluss kommt, dass sich der Gesundheitszustand seit der letzten Überprüfung verbessert hat, kann der Grad der Behinderung reduziert und ggf. der Schwerbehindertenausweis entzogen werden.
Fazit: In der Rehaklinik wird der Grundstein gelegt für das Leben mit Amputation und Prothese. Nach der Entlassung ist es wichtig, dass man zu Hause kontinuierlich weiter übt und wenn möglich eine ambulante Gehschule aufsucht. Die beste technische Prothese läuft nämlich nicht von allein, es muss auch immer der Wille des amputierten Anwenders mitspielen, damit man wieder in Bewegung kommt. Wieder Gehen zu lernen ist ein Prozess der langwierig ist und man sollte mit Rückschlägen rechnen. Aber ich kann nur Jedem aus eigener Erfahrung sagen, dass sich Durchhaltevermögen auszahlt, denn durch jeden Schritt gewinnt man wieder Vertrauen in sich und seinen Körper zurück.