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Tipps zum Sendungsempfang

Paketzustellung-1200x

Wunschort / Ablageort / Ablagevertrag

Bei den Versendern kann ein Wunschort bzw. Ablageort angegeben werden, wo die Sendung vom Zusteller dann abgelegt wird. Dies ist eine praktische Sache, wenn Sie die Sendung nicht direkt annehmen können, beachten Sie dabei aber bitte umbedingt folgende Punkte:

Keine Übergabe

Der Zusteller versucht hier keine direkte Übergabe, sondern legt die Sendung am angebenen Ort ab - auch wenn Sie zu hause sind.

Klare Beschreibung

Der Ablageort sollte klar und eindeutig für den Zusteller beschrieben sein. Auch ein neuer Zusteller, der sich noch nicht auskennt, sollte diesen schnell und eindeutig finden.

Gefahrübergang

Mit der Ablage am Wunschort geht die Gefahr der Sendung auf den Empfänger über. Dies betrifft Verlust (Diebstahl der Sendung oder auch die falsche Ablage durch unklare Beschreibung oder Unkenntnis des Zustellers), als auch Vernichtung (z.B. Regenschaden) und andere Risiken (z.B. bei einer beschädigten Sendung). Es kommt leider gelegentlich auch vor, dass die Sendung bei einem falschen Empfänger am Ablageort zugestellt wird. Da dies nicht beweisbar ist und die Gefahr übergegangen ist, ist die Sendung dann in der Regel verloren (ohne Haftung des Versanddienstleisters). 

Vertrauen in den Zusteller

Mit einem Ablageort setzen Sie auf das Vertrauen des Zustellers. Handelt dieser falsch geht dies in der Regel zu Ihren Lasten. Wir empfehlen hier eher den Versand an eine Packstation oder einen Paketshop

Beschädigte Sendung

Lassen Sie eine beschädigte Sendung vom Zusteller dokumentieren und/oder verweigern Sie die Annahme. In der Regel ist der Inhalt zwar vollständig und unbeschädigt, wenn hier allerdings etwas fehlt haftet nicht mehr der Versanddienstleister.