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Umsatzsteuererstattung bei Ausfuhr aus EU

Steuererstattung-1200x

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der EU haben (z.B. in der Schweiz), können wir Ihnen die Umsatzsteuer bei einem Export im eigenen Reisegepäck erstatten. Damit sind allerdings ein paar Voraussetzungen der deutschen Finanzbehörden verbunden, gehen Sie daher bitte wie folgt vor:

Bestellung

  • Bestellen Sie bitte mit der Adresse Ihres Hauptwohnsitzes (außerhalb der EU)
  • Geben Sie eine Lieferadresse innerhalb der EU an, an die die Ware versendet werden soll.

Ausfuhr

Führen Sie die Ware innerhalb von drei Monaten mit dem Reisegepäck aus der EU aus und lassen sich die Originalrechnung vom Zoll bei der Ausreise abstempeln. KEINE Ausfuhr liegt vor, wenn die Ware durch die Post, Bahn, einen Spediteur oder sonstigen Frachtführer transportiert wird.

An der Grenzzollstelle ist folgendes vorzulegen:

  • Ihr Pass mit Angabe des Hauptwohnsitzes
  • Die der Sendung beiliegende Originalrechnung
  • Die in der Sendung enthaltene Ware

Die Ausfuhr wird dann vom Zoll durch einen Stempel bestätigt.

Umsatzsteuererstattung

Senden Sie uns die abgestempelte Originalrechnung zur Erstattung der Umsatzsteuer ein. Die Zahlung erfolgt dann über den ursprünglichen Zahlungsweg der Bestellung, auf Ihr Bankkonton bzw. Ihr PayPal-Konto. Füllen Sie am besten dazu das im Download verfügbare Umsatzsteuer-Erstattungsformular aus.

Hinweis: Die Originalrechnung verbleibt mit Erstattung bei uns.


Umsatzsteuer-Erstattungsformular