Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der EU haben (z.B. in der Schweiz), können wir Ihnen die Umsatzsteuer bei einem Export im eigenen Reisegepäck erstatten. Damit sind allerdings ein paar Voraussetzungen der deutschen Finanzbehörden verbunden, gehen Sie daher bitte wie folgt vor:
Führen Sie die Ware innerhalb von drei Monaten mit dem Reisegepäck aus der EU aus und lassen sich die Originalrechnung vom Zoll bei der Ausreise abstempeln. KEINE Ausfuhr liegt vor, wenn die Ware durch die Post, Bahn, einen Spediteur oder sonstigen Frachtführer transportiert wird.
An der Grenzzollstelle ist folgendes vorzulegen:
Die Ausfuhr wird dann vom Zoll durch einen Stempel bestätigt.
Senden Sie uns die abgestempelte Originalrechnung zur Erstattung der Umsatzsteuer ein. Die Zahlung erfolgt dann über den ursprünglichen Zahlungsweg der Bestellung, auf Ihr Bankkonton bzw. Ihr PayPal-Konto. Füllen Sie am besten dazu das im Download verfügbare Umsatzsteuer-Erstattungsformular aus.
Hinweis: Die Originalrechnung verbleibt mit Erstattung bei uns.
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